Kinderschutzzentrum Linz
Das Kinderschutzzentrum Linz ist seit mehr als 35 Jahren Kompetenz- und Beratungszentrum in der Opferhilfe. Als private Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sowie anerkannte Familienberatungsstelle des Familienministeriums sind wir Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien, die von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung betroffen sind.
Wir unterstützen und beraten Erwachsene, Kinder und Jugendliche, sowie alle Personen, die sich Sorgen um Kinder und Jugendliche machen, bzw. Gewalt an Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und verhindern möchten.
Die örtliche Zuständigkeit des Kinderschutzzentrums Linz umfasst die Bezirke Linz, Linz Land, Urfahr- Umgebung, Rohrbach, Freistadt und Perg. In der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen sind wir innerhalb des Straflandesgerichtsprengels Linz zuständig.
Das Kinderschutzzentrum ist ein sicherer Ort!
Dein Schutz, deine Sicherheit und dein Wohlergehen sind für uns das Wichtigste. Hier findest du einige Antworten auf mögliche Fragen:
Wann kannst oder sollst du zu uns kommen?
Wenn du von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt betroffen oder bedroht bist bzw. warst. Du kannst dich auch bei uns melden, wenn du dir Sorgen um andere Kinder und Jugendliche (Geschwister, Freunde, etc.) machst.
Wen darf ich ins Kinderschutzzentrum mitnehmen?
Du kannst mit einer erwachsenen Person zu uns kommen, der du vertraust. Du darfst aber auch alleine kommen oder deine beste Freundin oder deinen besten Freund mitnehmen.
Was muss ich euch erzählen?
Nur das was du möchtest! Du kannst und darfst uns alles erzählen, was dir am Herzen liegt. Du bist aber zu nichts verpflichtet.
Was erzählen die Leute aus dem Kinderschutzzentrum weiter?
Nichts, denn wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aber wenn wir uns große Sorgen um dich machen, besprechen wir mit dir, wie wir dir in deiner Situation helfen können. Manchmal ist es dann wichtig weitere Personen mit einzubeziehen. Das machen wir aber nicht hinter deinem Rücken, sondern besprechen dies vorher mit dir.
Hier erfährst du mehr über unsere Haltungen und Prinzipien
Wie lange dauert ein Termin und wie oft muss bzw. darf ich zu euch kommen?
In der Regel dauert ein Termin 50 Minuten. Im ersten Gespräch besprechen wir gemeinsam mit dir und deinen Vertrauenspersonen, worum es genau geht und wie oft und wie lange du kommen kannst. Unsere Angebote sind freiwillig.
Wie alt muss ich sein?
Wir sind für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahre da. Wenn du älter als 14 bist, darfst du bei uns auch ohne Zustimmung deiner Eltern Beratung oder Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Was kostet das?
Nichts, denn unsere Angebote sind nicht nur freiwillig sondern auch kostenfrei. Wenn es notwendig ist, kannst du auch oft und über einen langen Zeitraum zu uns kommen.
Wer erwartet mich da?
Bei uns arbeiten SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen, die alle viel Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen haben und sich für dich und deine Fragen Zeit nehmen werden. Hier kannst du einen Blick auf unsere MitarbeiterInnen werfen.
Wie sieht es bei Euch aus?
- Unsere Leistungen
- Unsere Haltung und Prinzipien
- Was wir nicht tun
Beratung
Wir beraten Familien und Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche, aber auch andere Personen, die Gewalt an Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und verhindern möchten bzw. sich Sorgen sie machen.
Für Menschen aus helfenden Berufen und für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind, bieten wir fallbezogene Beratung und HelferInnensupervision an.
Die Erstberatung erfolgt in der Regel per Telefon, in weiterer Folge werden Termine in unseren Beratungsstellen vereinbart.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Wir bieten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt geworden sind. Über die Notwendigkeit und das Ausmaß der Psychotherapie wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs entschieden. Parallel zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie findet immer eine begleitende Elternberatung statt.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist es wichtig, dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hergestellt werden – vor allem der Schutz vor Gewalt! Psychotherapie darf nie den Zweck verfolgen, dass Kinder und Jugendliche mit weiterhin stattfindender Gewalt, in welcher Form auch immer, besser umgehen können.
Prozessbegleitung
Jedes Kind, jede/r Jugendliche, der/die Opfer von Gewalt geworden ist, hat ein Recht auf Prozessbegleitung. Im Falle einer Anzeige bzw. eines Strafverfahrens erhalten die Opfer und deren Bezugspersonen bei uns kostenfrei juristische und psychosoziale Prozessbegleitung.
Eine Prozessbegleitung beginnt im günstigsten Fall bereits mit einer Beratung vor der Anzeige bei der Polizei und umfasst die Begleitung während des gesamten strafrechtlichen Verfahrens.
Die juristische Prozessbegleitung (juristische Beratung und rechtliche Vertretung im Verfahren) wird dabei von einer unserer KooperationsanwältInnen wahrgenommen. In der psychosozialen Prozessbegleitung beraten wir die Opfer und deren Angehörige über die Konsequenzen und Folgen einer Anzeige und zum Ablauf des Strafverfahrens. Wir bieten kindgerechte Information für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und wir begleiten diese zu den Einvernahmen bei der Polizei und bei Gericht.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Prozessbegleitung:
https://www.pb-fachstelle.at/
Präventionsarbeit
Wir sehen es als wichtige Aufgabe, Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und zu thematisieren.
Das Ziel ist die Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Schutz und Sicherheit
Der Schutz und die Sicherheit der betroffen Kinder und Jugendlichen steht bei unserer Arbeit stets an erster Stelle.
Parteilichkeit
Wir sehen uns in unserer Arbeit ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Diese Parteilichkeit dem Kind gegenüber gilt auch bei familiären Konflikten oder gerichtlichen Verfahren. Das bedeutet, dass wir uns weder im privatem noch im juristischen Rahmen an Wahrheitsfindungen beteiligen.
Vertraulichkeit
Kinder und Jugendliche können sich auf unsere Verschwiegenheit verlassen. Inhalte von Beratungsgesprächen oder Psychotherapien werden nicht an Dritte weitergegeben. Bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind wir allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.
Transparenz
Wir agieren gegenüber unseren KlientInnen so transparent wie möglich. Das heißt, sie werden mit einbezogen bzw. über notwendige Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen informiert. Wir agieren niemals hinter ihrem Rücken.
Kooperation
Gewalt an Kindern löst bei Erwachsenen, die damit konfrontiert sind, häufig starke Emotionen und großen Handlungsdruck aus. Es ist wichtig, dass Erwachsene ihr Handeln zum Schutz von Kindern sorgfältig planen und miteinander abstimmen. Keine Person und auch keine Institution kann Gewalt an Kindern alleine aufdecken, beenden und deren Folgen bearbeiten. Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe! Aus diesem Grund arbeiten wir so eng wie möglich mit allen Beteiligten zusammen.
Kostenfrei
Unser Angebot ist für alle Beteiligten kostenfrei.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, welche Leistungen und Tätigkeiten wir nicht erbringen können bzw. dürfen. Im Regelfall können wir sie aber an geeignete Stellen verweisen.
- Psychotherapie für Erwachsene
- Erstellen von Gutachten und Befunden
- Unterbringung von Personen
- Finanzielle Hilfen
- Hausbesuche
- Kinderbetreuung
- Wahrheitsfindung
- Mediation bei Scheidung und Trennung
- Elternberatung nach § 95 oder § 107 AußStrG
Mag. (FH) Christian NOBIS
DSA Robert GRASSLOBER
Mag. Petra Moser MA
Katja Schneider BA
Mag. Manfred KÖGLER
Mag. Barbara MARCKHGOTT
DSA Susanne ZAUNER
Marija Peric MA
Kinderschutzzentrum Linz
Zentrale
Kommunalstraße 2
4020 Linz
(Beratung, Psychotherapie, Prozessbegleitung, Prävention)
Kinderschutzzentrum Linz
Sprechstelle Freistadt *
Hauptplatz 3
4240 Freistadt
(Beratung, Psychotherapie)
Kinderschutzzentrum Linz
Sprechstelle Rohrbach *
Stadtplatz. 22
4150 Rohrbach
(Beratung, Psychotherapie)
-
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
-
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 15:00 Uhr
-
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
* Das Angebot in den Sprechstellen ist vorerst Familien in aufrechter Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe aus den beiden Bezirken vorbehalten. Die Standorte sind nicht barrierefrei.
Die Terminkoordination erfolgt über die Zentrale des Kinderschutzzentrums Linz.
- Fördergeber
- Kinderschutzzentren
- Hilfs- und Unterstützungsangebote
Das Kinderschutzzentrum Linz ist zuständig für die Bezirke Linz, Linz Land, Urfahr Umgebung, Rohrbach, Freistadt und Perg. Sollten sie in einem anderen Bezirk wohnen, bitten wir Sie Kontakt zum jeweils zuständigen Kinderschutzzentrum aufzunehmen.
Kinderschutzzentrum Balance Gmunden
Kinderschutzzentrum Innviertel
Kinderschutzzentrum „Wigwam“ Steyr
Kinderschutzzentrum „Impuls“ Vöcklabruck
Hier bekommen sie außerhalb unserer Öffnungszeiten und Zuständigkeiten Rat und Hilfe:
Krisen und Notfälle, rund um die Uhr:
https://www.krisenhilfeooe.at/
Für Kinder und Jugendliche:
Wàki – Zufluchtsort für Jugendliche in Krisen
Angebote der Kinder und Jugendhilfe
Für Erwachsene:
Kinderschutzzentrum Linz
-
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
-
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 15:00 Uhr
-
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
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